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Exposé 24_10_23
Schöne 2-Zimmer Dachgeschosswohnung in Minden
- Objekt-Nr:24_10_23
- Immobilienart:Dachwohnung
- Vermarktungsart:Kauf
- Adresse:32423 Minden (Dankersen)
- Region:Deutschland
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft
1. Kommt aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Kauf- , Miet- oder Finanzierungsvertrag zustande, entsteht dadurch unser Provisionsanspruch. Auch wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, entsteht unser Provisionsanspruch. Auch wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, entsteht der Provisionsanspruch. Ebenfalls entsteht dieser sowohl bei Erbbaurecht statt Kauf als auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
2. Wenn der zustande gekommen Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt, bleibt der Anspruch auf Provision weiterhin bestehen. Gleiches gilt, wenn der Vertrag aufgelöst wird aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers oder dieser aus anderen in seiner Person oder der seines Ehegatten liegenden Gründen rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Auch wenn der Vertrag erfolgreich angefochten wird, so ist unser Auftraggeber, wenn er den Anfechtungsgrund ausgelöst hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
3. An der Ursächlichkeit dieses Nachweises ändern auch spätere Nachweise durch dritte Personen nichts.
4. Ist die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages dem Empfänger bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt unser Nachweis als ursächlich für einen Kauf, falls diese Information nicht geschieht.
5. Der Interessent ist verpflichtet, bei Verhandlungen uns als ursächlich wirkenden Makler zu nennen und uns zu diesem und jedem Vertragsabschluß heranzuziehen sowie uns Abschriften von geschlossenen Verträgen zu beschaffen.
6. Unsere Angebote und Mitteilungen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind vertraulich zu behandeln. Sie sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Kommt aufgrund unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadenersatz zu zahlen. Die Höhe der Provision entspricht der, die im Erfolgsfall angefallen wäre, wenn der Nachweis desselben Grundstücks gegenüber anderen bei uns vorhandenen Interessenten möglich gewesen wäre. Der Nachweis eines geringen Schadens bleibt dem Auftraggeber unbenommen.
7. Der Maklervertrag kann jederzeit entsprechend der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber ist zur Kündigung verpflichtet, sobald keine Kaufabsicht mehr besteht.
8. Die Tätigkeit für die andere Seite ist dem Makler gestattet.
9. Vorliegende Exposés sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung löst auch dann einen Provisionsanspruch durch uns an Käufer und Verkäufer bzw. Mieter und Vermieter aus, wenn es aufgrund der Weitergabe zu einem Vertragsabschluss kommt.
10. Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Makler. Etwaige Abreden und Nebenabreden zu diesem Vertrag werden nicht getroffen.
11. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen durch den Veräußerer bzw. Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen.
12. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
13. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt.
14. Erfüllungsort ist Minden.